| KOSTEN
Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei rechne ich die konkreten Kosten meiner Tätigkeit entweder auf der Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert ab.
Welche Abrechnungsform in Ihrem persönlichen Fall in Betracht kommt, erläutere ich stets vorab und transparent. So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten entstehen können und behalten jederzeit die volle Kostenkontrolle.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, prüfe ich gern, ob für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz besteht und übernehme auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Für das gerichtliche Verfahren besteht bei Vorliegen von Vermögenslosigkeit zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten.
Ein initiales Vorgespräch (keine Rechtsberatung) ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Sie erhalten von mir eine Einschätzung, ob eine anwaltliche Unterstützung in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Rechtsanwältin Ann Wempner
+ 49 40 524747115