Ihre Anwältin für Erbrecht

Rechtsanwältin Ann Wempner

Ob Vorsorge zu Lebzeiten oder Streit nach dem Erbfall: Als Rechtsanwältin für Erbrecht berate ich Sie umfassend über Ihre Rechte und begleite Sie sicher durch jede erbrechtliche Herausforderung.


Ihre Anwältin für Erbrecht

– Rechtsanwältin Ann Wempner

Ob Vorsorge zu Lebzeiten oder Streit nach dem Erbfall: Als Rechtsanwältin für Erbrecht berate ich Sie umfassend über Ihre Rechte und begleite Sie sicher durch jede erbrechtliche Herausforderung.


Rechtsanwältin
– Ann Wempner

In meiner Praxis vertrete ich sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine fundierte Beratung, eine klare rechtliche Einschätzung und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Oberste Priorität meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, effiziente Strategien zu entwickeln, die auf die jeweilige, individuelle Situation zugeschnitten sind. Transparenz, Verlässlichkeit und eine kompromisslose Verpflichtung zu Qualität vor Quantität bilden die Grundlage meiner Arbeit.

Mein Anspruch ist es, meine Mandanten nicht nur rechtlich zu unterstützen, sondern ihnen als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen – mit Klarheit, Empathie und dem notwendigen Weitblick.

Ann Wempner

Ann Wempner

Rechtsanwältin für Erbrecht

Schwerpunkte im Erbrecht
– von der Vorsorge bis zum Erbfall

Sie möchten Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen weitergeben und Ihre Angehörigen bestmöglich absichern? Oder Sie befinden sich mitten in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung mit oder als (Mit-) Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern? Ich berate Sie vor und nach dem Erbfall zu Ihrer jeweiligen Situation:

In vier Schritten
– zum Mandat

01

Kontaktaufnahme

Sie schildern mir Ihre Situation – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

02

Prüfung & Erstberatung

Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie auf Wunsch in einer kostenpflichtigen Erstberatung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort. Die Kosten für die Erstberatung betragen gem. § 34 RVG 249,90€ inkl. MwSt. und Auslagen.

03

Strategie & Mandatserteilung

Bei Erteilung des Mandats erhalten Sie eine klare Strategie mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, einem transparenten Kostenrahmen und konkreten nächsten Schritten.

04

Vertretung

Nach Mandatserteilung setze ich Ihr Anliegen konsequent durch. Außergerichtlich sowie vor Gericht. Ich vertrete Sie bei Bedarf Bundesweit.

7+

Jahre Erfahrung

24 h

Reaktionszeit auf Anfragen

5/5

Ausschließlich Top-Bewertungen

0 €

für die erste Anfrage

Mögliche Situationen
– wählen Sie Ihr Thema

Erbrecht verständlich 
– Ablauf, Fristen und Kosten

Ein Erbfall wirft fast immer dieselben grundlegenden Fragen auf: Wer erbt, in welcher Reihenfolge, und welche Schritte sind wann zu erledigen? Wer kein Testament oder Erbvertrag hinterlässt, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt — Ehepartner und Kinder stehen dabei an erster Stelle. Liegt dagegen eine letztwillige Verfügung vor, geht diese der gesetzlichen Regelung grundsätzlich vor, soweit Pflichtteilsrechte gewahrt bleiben.

Vorsorge und Gestaltung zu Lebzeiten

Zur vorausschauenden Gestaltung zählen insbesondere Testamente und Erbverträge, aber auch Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge.

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Im Rahmen von letztwilligen Verfügungen lassen sich einzelne Zuwendungen mithilfe von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen oder Nießbrauchsrechten gezielt regeln. Darüber hinaus kommt die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung in Betracht. Ergänzend umfasst eine erbrechtliche Vorsorge die Errichtung von Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Patienten- und ggf. Betreuungsverfügungen, um persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten klar zu regeln. Für Unternehmer kommt insbesondere auch die Erteilung einer Unternehmervollmacht in Frage.

Rechtliche Fragen nach dem Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls stellen sich für Erben und Beteiligte zahlreiche rechtliche Fragen. Dies betrifft die Rechte und Pflichten des Erben, die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Beantragung eines Erbscheins sowie die Durchführung oder Kontrolle einer Testamentsvollstreckung. Häufig stehen zudem Pflichtteils- und Ergänzungspflichtteilsansprüche, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen im Mittelpunkt. In bestimmten Konstellationen kann auch die Anfechtung eines Testaments in Betracht kommen.

Fristen

Im Erbrecht gibt es viele Fristen, die es zu beachten gilt. So lässt sich z. B. eine Erbschaft nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung ausschlagen; Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Selbiges gilt für etwaige Schadensersatzansprüche oder Rückforderungsansprüche ggü. dem Testamentsvollstrecker. Schließlich beträgt auch die Frist für die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung nur ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Wer unsicher ist, sollte seine Lage daher früh einordnen lassen.

Brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt für Erbrecht?

Nicht jede erbrechtliche Angelegenheit erfordert sofort die Einschaltung eines Rechtsanwalts. In vielen Fällen kann eine frühzeitige rechtliche Beratung jedoch helfen, Fehler zu vermeiden, Vermögen zu sichern und spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu verhindern. Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit und hilft, wirtschaftliche Nachteile zu umgehen. Schließlich sind erbrechtliche Auseinandersetzungen oft emotional belastend und rechtlich komplex. Als Rechtsanwältin für Erbrecht ordne ich Ihre Situation ein, zeige Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf und vertrete Ihre Interessen, von der vorausschauenden Planung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Konfliktfall — außergerichtlich wie vor Gericht.

Kosten

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich im Erbrecht nach dem Gegenstandswert oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Eine erste Einschätzung Ihrer Situation (keine Rechtsberatung) erhalten Sie bei mir unverbindlich. Ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Ihnen helfen kann und ob sich eine anwaltliche Beratung in Ihrem Fall lohnt — so wissen Sie, woran Sie sind, bevor weitere Schritte anstehen.

Jetzt unverbindlich
– Kontakt aufnehmen

Ihre initiale Kontaktanfrage ist vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Sie schildern mir Ihren Fall – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, wie und ob ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Hierfür ist eine kostenpflichtige Erstberatung möglich.

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