Ärger mit dem
Testamentsvollstrecker?

Rechtsanwältin Ann Wempner
Sie wollen den Testamentsvollstrecker entlassen, halten seine Vergütung für überhöht oder möchten Auskunfts- und Rechenschaftsrechte durchsetzten? Als Erbe stehen Ihnen klare Kontroll- und Auskunftsrechte zu. Ich ordne Ihren Fall ein und setze ihn durch — notfalls auch vor Gericht.

Ärger mit dem
- Testamentsvollstrecker?
– Rechtsanwältin Ann Wempner
Sie wollen den Testamentsvollstrecker entlassen, halten seine Vergütung für überhöht oder möchten Auskunfts- und Rechenschaftsrechte durchsetzten? Als Erbe stehen Ihnen klare Kontroll- und Auskunftsrechte zu. Ich ordne Ihren Fall ein und setze ihn durch — notfalls auch vor Gericht.
Testamentsvollstreckung
– in der Praxis
Die Testamentsvollstreckung soll den letzten Willen des Erblassers geordnet und rechtssicher umsetzen, unabhängig von den Interessen einzelner Beteiligter. Damit das gelingt, erhält der Testamentsvollstrecker weitreichende Befugnisse — und genau deshalb braucht es Kontrolle.
Je nach Ausgestaltung reicht das Amt von der reinen Abwicklung des Nachlasses bis hin zur Dauertestamentsvollstreckung über viele Jahre — etwa zum Schutz minderjähriger oder behinderter Erben.
Wird das Amt jedoch nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt, kippt der Schutzgedanke — und die Testamentsvollstreckung verfehlt den Zweck, dem sie eigentlich dienen soll.
Handelt der Testamentsvollstrecker pflichtwidrig, stehen Sie als Erbe nicht schutzlos da. Ich zeige Ihnen, wie Sie sich gegen eine pflichtwidrige Amtsführung zur Wehr setzen — bis hin zum Entlassungsantrag beim Nachlassgericht.
Ann Wempner
Rechtsanwältin für Erbrecht
Individuell abgestimmt
– Ihr Anliegen. Unser Plan.
Außergerichtlich, wo es zielführend ist. Gerichtlich, wo es geboten ist.
In vier Schritten
– zum Mandat
Kontaktaufnahme
Sie schildern mir Ihre Situation – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Prüfung & Erstberatung
Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie auf Wunsch in einer kostenpflichtigen Erstberatung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort. Die Kosten für die Erstberatung betragen gem. § 34 RVG 249,90€ inkl. MwSt. und Auslagen.
Strategie & Mandatserteilung
Bei Erteilung des Mandats erhalten Sie eine klare Strategie mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, einem transparenten Kostenrahmen und konkreten nächsten Schritten.
Vertretung
Nach Mandatserteilung setze ich Ihr Anliegen konsequent durch. Außergerichtlich sowie vor Gericht. Ich vertrete Sie bei Bedarf Bundesweit.
Jahre Erfahrung
Reaktionszeit auf Anfragen
Ausschließlich Top-Bewertungen
für die erste Anfrage
Pflichten des
– Testamentsvollstreckers
Die Testamentsvollstreckung kann ausschließlich durch den Erblasser selbst — im Testament oder Erbvertrag — angeordnet werden; eine nachträgliche Anordnung durch die Erben ist ausgeschlossen. Er bestimmt zugleich, wer das Amt übernimmt: ein Angehöriger, ein Miterbe oder ein externer Dritter, etwa ein Rechtsanwalt oder Notar. Ebenso kann er die Auswahl einem Dritten überlassen oder das Nachlassgericht um Benennung ersuchen. Wird das Amt der Testamentsvollstreckung angenommen, trifft den Testamentsvollstrecker weitreichende Pflichten. Er hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und die Erben über seine Tätigkeit zu unterrichten. Wo diese Pflichten verletzt werden, lässt sich handeln — etwa durch Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche, im Einzelfall auch durch Schadensersatzforderungen oder einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Pflichten des Testamentsvollstreckers
Ihre Rechte: Als Erbe haben Sie Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, Auskunft und Rechenschaft.
- 01Den Nachlass ordnungsgemäß verwalten
- 02Verbindlichkeiten des Nachlasses begleichen
- 03Vermächtnisse und Auflagen erfüllen
- 04Den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers auseinandersetzen
- 05Auskunfts- und Rechenschaftspflichten
- 06Wahrung und Sicherung des Nachlassvermögens
- 07Nachlassverzeichnis erstellen
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