| ZIVILPROZESSRECHT

Das Zivilprozessrecht regelt die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Lösung, ist eine strukturierte und konsequente Prozessführung entscheidend.

In besonders eiligen Fällen, in denen kurzfristig gerichtlicher Rechtsschutz erforderlich ist, können mit Hilfe von Arrest und einstweiliger Verfügung Ansprüche gesichert und drohende Rechtsverletzungen abgewendet werden. Darüber hinaus bietet das gerichtliche Mahnverfahren die Möglichkeit, berechtigte Forderungen effizient geltend zu machen. Bereits titulierte Ansprüche können bei ausbleibender Leistung im Rahmen der Zwangsvollstreckung mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden.

Ich berate und vertrete Sie zielführend durch die einzelnen Verfahrensschritte. Gern stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

| MEINE SCHWERPUNKTE IM ZIVILPROZESSRECHT

| Arrest und einstweilige Verfügung

| Mahnverfahren

| Zwangsvollstreckung


Kontakt aufnehmen