| ERBSCHAFT AUSSCHLAGEN
Das deutsche Erbrecht folgt dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Dies bedeutet, dass nicht nur Vermögenswerte, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten und Schulden Teil der Erbschaft sind und grundsätzlich vom Erben zu tragen wären.
Ob eine Erbschaft wirtschaftlich sinnvoll ist oder eine Überschuldung vorliegt, lässt sich regelmäßig erst durch eine Vermögensübersicht klären. Hierzu werden die vorhandenen Vermögenswerte (Aktiva) den bestehenden Verbindlichkeiten (Passiva) gegenübergestellt. Ergibt sich daraus eine offenkundige Überschuldung des Nachlasses, kann es ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen.
Für die Ausschlagung sieht das Gesetz eine kurze Frist von sechs Wochen vor. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und seiner Erbenstellung erlangt. Die Ausschlagung ist gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zu erklären.
Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Ausschlagungserklärung kann jedoch auch bei dem Amtsgericht abgegeben werden, in dessen Bezirk der Erbe selbst seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Lebt der Erblasser beispielsweise in Hamburg und der Erbe in Köln, kann die Ausschlagung daher auch beim Nachlassgericht in Köln erklärt werden. Eine persönliche Vorsprache am Ort des letzten Wohnsitzes des Erblassers ist nicht erforderlich.
Alternativ kann die Ausschlagungserklärung notariell beglaubigt werden. In diesem Fall wird die Erklärung bei einem Notar abgegeben und öffentlich beglaubigt. Die beglaubigte Erklärung muss dem zuständigen Nachlassgericht innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist zugehen.
Zu beachten ist zudem, dass mit der Ausschlagung eines Erben automatisch der nächste nach der gesetzlichen Erbfolge Berufene Erbe wird. Dies kann zur Folge haben, dass weitere Ausschlagungserklärungen erforderlich werden, etwa für die eigenen Kinder.
Gerne berate ich Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Ausschlagung, prüfe die Nachlasssituation und unterstütze Sie bei der fristgerechten und formwirksamen Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

Rechtsanwältin Ann Wempner
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