| ERBENGEMEINSCHAFT

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald der Erblasser von mehr als einer Person beerbt wird. Der Nachlass geht dabei nicht anteilig auf die einzelnen Erben über, sondern fällt als ungeteiltes Vermögen gemeinschaftlich an alle Beteiligten. Die Erbengemeinschaft ist damit rechtlich als sogenannte Gesamthandsgemeinschaft ausgestaltet: Jeder Miterbe ist am gesamten Nachlass entsprechend seiner Erbquote beteiligt, ohne dass ihm einzelne Gegenstände allein zugeordnet sind.

Diese gemeinschaftliche Bindung führt in der Praxis häufig zu organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Denn über die einzelnen Nachlassgegenstände kann grundsätzlich nur einvernehmlich verfügt werden. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen können sog. notwendige Maßnahmen ohne Zustimmung aller getroffen werden. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung bedürfen wenigstens einen Mehrheitsbeschluss der Miterben.

Gerade in der Anfangsphase ist es daher wichtig, sich rasch einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Häufig kann es ratsam sein den Nachlass oder zumindest Teile davon zunächst lediglich zu verwalten, etwa weil Immobilien, Gesellschaftsanteile oder Kapitalanlagen enthalten sind und eine sofortige Auseinandersetzung wirtschaftlich oder persönlich nicht sinnvoll oder gewünscht ist.

Um die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft sicherzustellen, kann es auch ratsam sein, eine Person mit der Verwaltung des Nachlasses zu betrauen. Dies kann ein Miterbe oder auch ein externer Dritter sein, der bevollmächtigt wird, notwendige Verwaltungsmaßnahmen vorzunehmen und die Nachlassangelegenheiten bis zur endgültigen Auseinandersetzung wahrzunehmen.

Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt sodann im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Häufig wird dafür ein Erbauseinandersetzungsvertrag ausgearbeitet, der die Aufteilung des Nachlasses nach Begleichung sämtlicher Nachlassverbindlichkeiten zwischen den Erben regelt. Dabei sind insbesondere solche Vermögenswerte konfliktträchtig, die sich nicht ohne Weiteres teilen lassen, etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Eine rechtlich fundierte Begleitung kann dazu beitragen, sachgerechte Lösungen zu finden und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft und berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten in der Erbengemeinschaft. Sollte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden können, so stehe ich Ihnen selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche umfassend zur Seite.


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