| ERBRECHT
Das Erbrecht regelt sowohl die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten als auch die rechtlichen Fragen nach Eintritt des Erbfalls. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung ermöglicht es, den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen und spätere Konflikte zu vermeiden. Hierzu zählen insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, zu Vermächtnissen oder zur Einräumung von Nießbrauchsrechten. Ergänzend umfasst eine umfassende erbrechtliche Vorsorge die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten klar zu regeln.
Nach Eintritt des Erbfalls stellen sich für Erben und Beteiligte zahlreiche rechtliche Fragen. Dies betrifft die Rechte und Pflichten des Erben, die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Beantragung eines Erbscheins sowie die Durchführung oder Kontrolle einer Testamentsvollstreckung. Häufig stehen zudem Pflichtteils- und Ergänzungspflichtteilsansprüche, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder die Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen im Mittelpunkt. In bestimmten Konstellationen kann auch die Anfechtung eines Testaments in Betracht kommen.
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Rechtsanwältin Ann Wempner
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