| BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Das private Bau- und Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen aller am Bau Beteiligten, von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens. Häufig wird anwaltliche Unterstützung erst in Anspruch genommen, wenn Fragen zu bestehenden Bauverträgen sowie Architekten- und Ingenieurverträgen aufkommen oder bereits ein Schadensfall eingetreten ist. In diesem Zusammenhang steht die rechtliche Prüfung vertraglicher Regelungen, insbesondere zu den Leistungsphasen nach der HOAI, im Vordergrund.
Im weiteren Verlauf betreffen baurechtliche Auseinandersetzungen regelmäßig die Abnahme des Bauwerks, mangelhafte Bauleistungen, Fragen der Gewährleistung und Verjährung, die Haftung von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren sowie Probleme im Zusammenhang mit Bauzeit und Bauverzug. Ebenso relevant sind Fragen der Vergütung, der Mitwirkungspflichten des Bauherrn sowie die Kündigung von Bau- und Architektenverträgen, die für alle Beteiligten erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben können und daher einer gründlichen Abwägung bedürfen.
Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten über die Bauausführung kann das selbständige Beweisverfahren eingesetzt werden, um den tatsächlichen Zustand des Bauwerks objektiv festzustellen. Dabei wird geprüft, ob Mängel vorliegen, welche Schäden entstanden sind und in welchem Umfang Leistungen erbracht wurden. Das Verfahren schafft eine klare Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung und die Durchsetzung von Ansprüchen.
| MEINE SCHWERPUNKTE IM BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
| Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag
| Leistungsphasen nach HOAI
| Vergütungsanspruch
| Bauzeit und Bauverzug
| Abnahme des Bauwerks
| Mangelhafte Bauleistung und Verjährung
| Haftung von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren
| Kündigung von Bau- und Architektenverträgen
| Mitwirkungspflichten des Bauherrn
| Selbständiges Beweisverfahren

Rechtsanwältin Ann Wempner
+ 49 40 524747115