Enterbt oder Übergangen?
Der Pflichtteil steht Ihnen zu!

Rechtsanwältin Ann Wempner
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass als Geldanspruch, selbst wenn Sie im Testament oder Erbvertrag enterbt oder übergangen wurden. Ich mache Ihren Anspruch geltend und setze ihn gegenüber den Erben durch.

Enterbt oder Übergangen?
Der Pflichtteil steht Ihnen zu!
– Rechtsanwältin Ann Wempner
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass als Geldanspruch, selbst wenn Sie im Testament oder Erbvertrag enterbt oder übergangen wurden. Ich mache Ihren Anspruch geltend und setze ihn gegenüber den Erben durch.
Der Pflichtteil in der
– erbrechtlichen Beratung
Wer enterbt oder übergangen wurde, hat oftmals das Gefühl leer auszugehen. Diese Situation ist emotional belastend und selten allein zu bewältigen. In dieser Situation ist es meine Aufgabe, Ihnen Orientierung zu geben und Ihr Recht konsequent durchzusetzen: Von der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs, über die Berechnung Ihres Pflichtteils, bis zur Durchsetzung gegenüber den Erben – notfalls auch vor Gericht.
So bekommt Ihr Anliegen die Sorgfalt, die es verdient — und Sie die Sicherheit, gut vertreten zu sein.
Ann Wempner
Rechtsanwältin für Erbrecht
Individuell abgestimmt
– Ihr Anliegen. Unser Plan.
Außergerichtlich, wo es zielführend ist. Gerichtlich, wo es geboten ist.
In vier Schritten
– zum Mandat
Kontaktaufnahme
Sie schildern mir Ihre Situation – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Prüfung & Erstberatung
Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie auf Wunsch in einer kostenpflichtigen Erstberatung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort. Die Kosten für die Erstberatung betragen gem. § 34 RVG 249,90€ inkl. MwSt. und Auslagen.
Strategie & Mandatserteilung
Bei Erteilung des Mandats erhalten Sie eine klare Strategie mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten, einem transparenten Kostenrahmen und konkreten nächsten Schritten.
Vertretung
Nach Mandatserteilung setze ich Ihr Anliegen konsequent durch. Außergerichtlich sowie vor Gericht. Ich vertrete Sie bei Bedarf Bundesweit.
Jahre Erfahrung
Reaktionszeit auf Anfragen
Ausschließlich Top-Bewertungen
für die erste Anfrage
Was der Pflichtteil ist
– und wem er zusteht
Grundsätzlich steht es jeder Person frei, durch Testament oder Erbvertrag selbst zu bestimmen, wer das eigene Vermögen erhalten soll. Diese Testierfreiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht begrenzt, das besonders nahen Angehörigen einen gesetzlichen Mindestschutz gewährt.
Der Pflichtteil sichert einen Mindestanteil am Nachlass in Geld. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne letztwillige Verfügung bestanden hätte. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände — es handelt sich um einen reinen Zahlungsanspruch.
Der Berechtigte wird nicht selbst Erbe, sondern macht den Anspruch gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft geltend. Zur Berechnung steht ihm ein umfassendes Auskunftsrecht über Bestand und Wert des Nachlasses zu, das sich notfalls gerichtlich durchsetzen lässt.
Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist sofort fällig. Er verjährt in drei Jahren — gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte von dem Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seines Anspruchs.
Wer ist Pflichtteilsberechtigt?
Nicht berechtigt: Geschwister oder entferntere Verwandte zählen nicht zum geschützten Personenkreis.
- 01Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner
- 02Kinder und weitere Abkömmlinge des Erblassers
- 03Eltern – jedoch nur, wenn keine Kinder vorhanden sind
- 04Bereits gezeugte, noch nicht geborene Kinder, sofern sie lebend zur Welt kommen
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– Kontakt aufnehmen
Ihre initiale Kontaktanfrage ist vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Sie schildern mir Ihren Fall – per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular – und ich sage Ihnen ehrlich, wie und ob ich Sie unterstützen kann. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Hierfür ist eine kostenpflichtige Erstberatung möglich.
