| RECHTE UND PFLICHTEN DES ERBEN

Mit Eintritt des Erbfalls geht der Nachlass kraft Gesetzes unmittelbar auf den oder die Erben über. Die Erbschaft fällt dabei unabhängig davon an, ob der Erbe hiervon Kenntnis hat oder sie ausdrücklich annimmt. Für Erben ist es daher zunächst von zentraler Bedeutung, sich einen vollständigen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.

Zu diesem Zweck sind die Aktiva und Passiva des Nachlasses zu ermitteln. Neben Vermögenswerten wie Bankguthaben, Immobilien oder sonstigen Wertgegenständen sind insbesondere bestehende Verbindlichkeiten, laufende Verträge sowie mögliche Haftungsrisiken zu berücksichtigen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Erweist sich der Nachlass als überschuldet, kann es ratsam sein, die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen, um eine persönliche Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu vermeiden. In bestimmten Fällen kommen auch haftungsbeschränkende Maßnahmen in Betracht, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz, um das persönliche Haftungsrisiko des Erben zu begrenzen.

Wird die Erbschaft nicht ausgeschlagen, trifft den Erben vielfältige Pflichten. Hierzu gehört unter anderem die Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse, etwa Mietverträge, Versicherungen, Telefon- oder sonstige Versorgungsverträge. Darüber hinaus sind ggf. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Vermächtnisse sowie u.U. im Testament angeordnete Auflagen zu erfüllen. Besteht eine Erbengemeinschaft, sind zudem die Rechte der Miterben zu wahren und etwaige Ausgleichsansprüche zu berücksichtigen.

Demgegenüber stehen dem Erben auch umfassende Rechte zu. Er ist berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen, Auskunft zu verlangen, Ansprüche des Nachlasses geltend zu machen sowie den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten.

Mit Eintritt des Erbfalls tauchen mitunter viele Fragen und Unsicherheiten auf. Gerne unterstütze ich Sie dabei die einzelnen Schritte zu überblicken, Ihre Rechte wahrzunehmen und die Abwicklung des Nachlasses sicher und geordnet zu gestalten.


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